- Teil 1: Nicht-öffentliches Laden
- Teil 2: Öffentliches Laden durch Ad hoc Nutzer
- Teil 3: Öffentliches Laden durch Roaming Nutzer
Oft möchte der Betreiber einer Ladestation (der CPO) auch fremden Personen das Laden ermöglichen. Das können z.B. Besucher einer Freizeiteinrichtung sein, Gäste eines Hotel oder Restaurants etc.
Der Betreiber könnte dafür einfach einen Pool von RFID-Karten bereithalten von dem er jeweils eine an seinen Besucher aushändigt und anschließend wieder zurück verlangt:
Das erfordert allerdings einen direkten Kundenkontakt, der nicht immer gegeben oder gewollt ist.
Daher unterstützt Gridware alternativ auch das Laden via Smartphone für Ad hoc-Nutzer. Dazu muss ein QR-Code-Aufkleber befestigt sein, der dann auf eine mobile Website mit entsprechender Buchungs- und Bezahlfunktion leitet.
Unsere Business Concept Map sieht dann aus Nutzer-Sicht wie folgt aus:
Es gibt also zwei verschiedene Möglichkeiten einen Ad hoc-Nutzer zu bedienen.
Wie kommt der QR-Code- Aufkleber auf die Station?
Gridware bietet diesen zum Download an, entweder für eine Ladestation oder für einen einzelnen Ladepunkt:
Ob man jeden Ladepunkt einzeln mit einem QR-Code versehen möchte, ist eine Frage des Geschmacks und der baulichen Trennung. Wenn es nur einen QR-Code für mehrere Ladepunkte gibt, muss der Nutzer „seinen“ Ladepunkt auf dem Smartphone auswählen:
Kann man die (QR-Code-basierte) Ad-hoc Nutzung ein- und ausschalten?
Ja, hier kommen sogenannte Anwendungsfälle (Use Cases) ins Spiel, die meist pro Ladepunkt aktiviert werden:
Anwendungsfälle zum Laden eines Elektrofahrzeugs möchte ein Betreiber ggf. für bestimmte Tageszeiten oder Wochentage freischalten, z.B. im Einzelhandel: zu Geschäftszeiten kann der Besucher kostenlos ohne Autorisierung laden, außerhalb dann mittels Pay-as-you-Go Zahlung nach Scannen eines QR-Codes.
Das Thema Anwendungsfälle behandeln wir in einem separaten Beitrag noch ausführlicher.
Muss das alles der Betreiber konfigurieren?
Eine Hotelkette mit Ladestationen vor dutzenden Hotels möchte es vielleicht dem jeweiligen Hotel-Management vor Ort überlassen, welche Ladepunkte auf dem jeweiligen Parkplatz für Ad-hoc Ladevorgänge freigegeben sind.
Hier kommen die sogenannten „Untermandanten“ ins Spiel: Mit einem vereinfachten Backoffice-Zugang, dem „Admin Lite“, kann ein „Sub-CPO“ Teile der Administration selbst übernehmen und auch die Geschehnisse an „seinen“ Ladepunkten einsehen:
Konfiguriert wird hier in erster Linie die Pay-as-you-Go Bezahlung: Zahlungsarten, Preise, Ust.-Id., Rechnungsadresse für den Beleg etc.
Ggf. auch das „Branding“ des Bezahl- und Ladevorgangs, also Farben, Logo, Name des Anbieters.
Lässt sich die Nutzung über QR-Codes mit dem Thema Roaming kombinieren?
In der Regel nicht. Ist ein Ladepunkt auf einer Roaming-Plattform veröffentlicht, darf er üblicherweise auschließlich über diese Plattform genutzt werden. Wenn überhaupt hier ein QR-Code aufgeklebt werden darf, dann derjenige des Roaming-Anbieters:
Wir schauen uns das Thema Roaming in Teil 3 genauer an…